Belegen/Prüfungsanmeldung
Übersicht
Belegen von Lehrveranstaltungen
Prüfungsanmeldung
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Zusätzliche Prüfungen
Belegen von Lehrveranstaltungen:
Alle Lehrveranstaltungen werden während der Belegfrist vor Beginn der Vorlesungszeit über LSF (Lehre - Studium - Forschung) belegt (Funktion: "Lehrveranstaltungen belegen/abmelden"). Für alle Lehrveranstaltungen besteht eine Anmeldepflicht vor Beginn der Vorlesungszeit.
Belegfrist im Sommersemester: *** Mo. 31.03.25 bis einschl. Mo. 14.04.25 ***
Anleitung zum Belegen:
- für das Wintersemester (1. Fachsemester): Anleitung zum Belegen für das 1. Fachsemester
- für das Wintersemester (3.+5. Fachsemester): Anleitung zum Belegen für das 3. + 5. Fachsemester
- für das Sommersemester (2.+4. Fachsemester) Anleitung zum Belegen für das 2. + 4. Fachsemesternach oben
Prüfungsanmeldung:
Alle Prüfungen (auch Referate etc.) sind in LSF (Funktion: "Prüfungsan- und -abmeldung") innerhalb der Prüfungsanmeldefrist anzumelden. Wichtig: In diesem Zeitraum können Sie sich von angemeldeten Prüfungen abmelden, danach jedoch nicht mehr!
Sobald in einem Teilmodul die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ist, muss dieses bis zum Ende des Studiums absolviert/bestanden werden. Bei Nichtbestehen einer Prüfung ist die Wiederholung nur bei einer Anmeldung unter der selben Prüfungsnummer in einem der folgenden Semester möglich!
Prüfungsanmeldung im Sommersemester: *** Mo. 30.06.2025 bis einschl. Fr. 11.07.2025 ***
Anleitung zur Anmeldung von Prüfungen:
- für das Wintersemester (1. Fachsemester): Anleitung zur Prüfungsanmeldung im 1. Fachsemester
- für das Wintersemester (3. + 5. Fachsemester): Anleitung zur Prüfungsanmeldung im 3. + 5. Fachsemester
- für das Sommersemester (2. + 4. Fachsemester): Anleitung zur Prüfungsanmeldung im 2. + 4. Fachsemesternach oben
Anerkennung von Prüfungsleistungen:
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die vor der Immatrikulation absolviert wurden, muss im 1. Fachsemester erfolgen! Fachwechsler in das Bachelor-Nebenfach Antike und Orient sollten sich umgehend persönlich bei der Studiengangskoordinatorin bzgl. Anerkennungen von Prüfungsleistungen aus dem alten Nebenfach bzw. Studiengang informieren. Bitte beachten Sie: Nach dieser Frist ist keine Anerkennung mehr möglich.
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die nach der Immatrikulation an der LMU in diesen Studiengang erbracht wurden, muss spätestens im auf den Erwerb folgenden Semester erfolgen. Verspätet beantragte Anerkennungen können nicht berücksichtigt werden. Die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die über Schein absolviert werden, ist nur (!) nach vorheriger Rücksprache mit der Studiengangskoordination möglich. Klären Sie daher noch bevor Sie eine Lehrveranstaltung absolvieren, ob eine Anerkennung möglich ist.
- Beachten Sie die Hinweise auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS)
- Formular (blanko): Scheinformular
- Beachten Sie den Aushang zur Anerkennung von Prüfungsleistungennach oben
Zusätzliche Prüfungen: